Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lorenzo Oschwald Gewerbetreibender („Carmona Media“)

§ 1 Verwender und Geltungsbereich
(1) Angebote und Leistungen von Lorenzo Oschwald Gewerbetreibender (Carmona Media),
Inhaber Lorenzo Oschwald mit Sitz Im Hof 1a, 79689 Maulburg, im nachfolgenden
genannt Carmona Media, erfolgen aufgrund folgender Bedingungen.
Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder
der Bestätigung des Auftrages per Email zu. Es gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages. Individuelle
Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( siehe (3) ).
(2) Diese AGB finden Anwendung auf alle Tätigkeiten, die den Herstellungsprozess einer
Medienproduktion im audiovisuellen Bereich und visuellen Bereich und seiner in Art und
Gestaltung verwandten Medienproduktionen betreffen; diese gelten für
Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen gemäß § 14 BGB.
(3) Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen oder dieser AGB
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Carmona Media.
(4) Geschäfts- und Lieferbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn Carmona
Media diese für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkennt.

§ 2 Datenschutz
(1) Carmona Media benötigt zum Zwecke der Vertragsdurchführung die personenbezogenen
Daten des Auftraggebers. Diese müssen bei Vertragsabschluss übermittelt werden. Der
Auftraggeber ist verpflichtet bei Auftragsunterzeichnung ausschließlich wahrheitsgemäße
Angaben zu machen. Er verpflichtet sich alle Änderungen während der Produktion Carmona
Media mitzuteilen. Dies betrifft Post, Telefon und Emailadressen. Die Daten dienen lediglich
der internen Verwaltung (Rechnungsanschrift etc.). Sie werden selbstverständlich vertraulich
gemäß dem Datenschutzgesetz behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
(2) Zu den erhobenen und gespeicherten Daten gehören Name und Anschrift des
Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Daten korrekt anzugeben. Weitere
Daten können freiwillig angegeben werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, der Erhebung,
Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu den genannten Zwecken
durch Carmona Media nach Auftragsfertigstellung schriftlich zu widersprechen.
(3) Alle Kundenaufträge (Daten, Aufnahmen, etc.) werden grundsätzlich bei Carmona Media
für Nachbestellungen o. ä. archiviert, stets vertraulich behandelt und nicht an Dritte
weitergegeben.

§ 3 Angebot
Soweit nicht anders vereinbart oder angegeben ist Carmona Media längstens 14 Tage an ein
schriftliches Angebot gebunden. Der Lauf dieser Frist beginnt an dem Tage, der auf dem
schriftlichen Angebot als Datum angegeben ist.

§ 4 Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen
von dem vereinbarten Vorgehen unverzüglich gegenseitig. Erkennt der Auftraggeber, dass
eigene Angaben fehlerhaft, unvollständig oder nicht eindeutig sind, hat er dies und die ihm
erkennbaren Folgen Carmona Media unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Auftraggeber unterstützt Carmona Media bei der Erfüllung ihrer vertraglich
geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen
von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers
dies erfordern. Der Auftraggeber wird Carmona Media hinsichtlich der von Carmona Media
zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren. Der Auftraggeber stellt sofern
erforderlich in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des
Vertragsverhältnisses zur Verfügung.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, falls erforderlich, die Darsteller des Filmes zu
organisieren.
(4) Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, Carmona Media im Rahmen der
Vertragsdurchführung (Bild, Ton, Text o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber
diese umgehend und in einem gängigen, verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Die
inhaltliche und rechtliche Prüfung der bereitzustellenden Daten obliegt ausschließlich dem
Auftraggeber. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung, Verwertung, Verarbeitung und
Weitergabe dieser Daten an Carmona Media berechtigt zu sein und räumt Carmona Media
das Recht zur vertragsgemäßen Nutzung und Verarbeitung der zur Verfügung gestellten
Daten für die Vertragslaufzeit ein. Ist eine aufwendige Konvertierung des vom Auftraggeber
überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber
die hierfür anfallenden Kosten.
(5) Der Auftraggeber erhält nach vorheriger Absprache und im Einverständnis vor
(Teil)Leistung Korrekturmaterial zugesandt. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die (Teil-)
Leistung abzurufen, indem er schriftlich nach der ersten und ggf. zweiten Korrekturstufe die
Freigabe erklärt, bspw. durch Rücksendung des genehmigten, von Carmona Media
produzierten Materials.
(6) Der Abruf einer (Teil)Lieferung (§4 IV), die Rücksendung bzw. Genehmigung des
Korrekturmaterials und Produktionsfreigabe (§4 IV), die Abnahme der fertiggestellten
Produktion (§13 I) und die Zahlung der Rechnungen sind alle samt wesentliche
Verpflichtungen dieses Vertrages.
§ 5 Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung des Auftraggebers für ihn im Tätigkeitsbereich von Carmona
Media tätig werden, hat der Auftraggeber wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Carmona
Media hat es gegenüber dem Auftraggeber nicht zu vertreten, wenn Carmona Media
aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen
gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen
kann. Carmona Media behält sich das Recht vor, zur Ausführung des erteilten Auftrages
Dritte hinzuzuziehen, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte.

§ 6 Leistungszeit
(1) Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen sind unverbindlich, es sei
denn, sie wurden von Carmona Media ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet.
(2) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, Wetterbedingungen und allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.)
und Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige
Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber
zuzurechnende Dritte etc.) hat Carmona Media nicht zu vertreten und verlängern die
Leistungszeit um die Dauer der Verhinderung.
Carmona Media behält sich vor, im Falle einer Verhinderung einen neuen Termin für die
Produktion zu vereinbaren. Verzögert sich der Produktionsablauf durch solche Umstände um
mehr als sechs Monate, so ist Carmona Media berechtigt, einseitig vom Vertrag
zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.
(3) Gebuchte Termine wie z.B. Dreharbeiten o.ä., die nicht spätestens eine Woche vor
Terminbeginn storniert werden, können in Rechnung gestellt werden. Carmona Media
behält sich ausdrücklich vor, bei Stornierungen, die mehr als eine Woche vor Terminbeginn
erfolgen, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20% des Rechnungsbetrages zzgl. aller
bis dahin angefallenen Fremdkosten in voller Höhe (bei Beauftragung Dritter durch Carmona
Media) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

§ 7 Leistungsänderungen
(1) Will der Auftraggeber den vertraglich bestimmten Umfang der von Carmona Media zu
erbringenden Leistungen ändern, so muss er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber
Carmona Media äußern. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Carmona Media dem
Auftraggeber die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen
Vereinbarungen darlegen. Der Auftraggeber hat den durch das Änderungsverlangen
entstehenden Aufwand zu tragen.
(2) Carmona Media ist berechtigt, aus produktionstechnischen Gründen (bspw. Farbe,
Gestaltung, Text u. ä.) geringfügige Korrekturen in der Leistung vorzunehmen. Erfolgen
während der Vertragsdauer seitens des Auftraggebers Format- und/oder
Ausführungsänderungen, so ist Carmona Media berechtigt, die zu erbringende Leistung
entsprechend anzupassen.
(3) Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach
Vertragsabschluss, so behält sich Carmona Media das Recht vor, von dem Auftrag
zurückzutreten.

§ 8 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich ohne andere schriftliche Vereinbarung nach der jeweils für den
Vertragsabschluss aktuellen Preisliste der Carmona Media.
(2) Der Auftraggeber trägt gegen Nachweis Auslagen von Carmona Media wie bspw. Reiseund
Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden
Entgeltforderungen Dritter, sofern nicht vertraglich hiervon abweichendes beschlossen
wurde.
(3) Alle Leistungen/Auslagen von Lorenzo Oschwald Gewerbetreibender werden netto
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet, es sei denn der Umsatz ist von der
Umsatzsteuer befreit.
(4) Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung seitens des Auftraggebers
in mindestens zwei Raten. Die erste Rate, mindestens 30 % der vereinbarten
Gesamtvergütung, zzgl. den evtl. anfallenden Fremdkosten in voller Höhe, wird als Vorschuss
auf den Abschluss des Vertrages spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung fällig,
mindestens aber 3 Werktage vor Produktionsbeginn. Die zweite Ratenzahlung wird
spätestens nach Abnahme der erbrachten Leistungen am Ende der Produktion fällig.
(5) Werden Teillieferungen auf Abruf vereinbart, so wird die gesamte Zahlung spätestens
zwei Jahre nach Erteilung des Auftrags fällig. Erhöht Carmona Media während der Zeit Preise
allgemein, so ist Carmona Media berechtigt, auch die im Auftrag vereinbarten Preise zu
erhöhen.
(6) Befindet sich der Auftraggeber mit einer oder mehreren wesentlichen Pflichten des
Vertrages (§ 4) in Verzug, so ist Carmona Media wahlweise neben den gesetzlich
eingeräumten Möglichkeiten auch berechtigt, die Vergütung für die Lieferung und bei
vereinbarten Teillieferungen die Vergütung für die jeweils nächste Teillieferung fällig zu
stellen; der Auftraggeber wird für die fällig gestellte (Teil-)Leistung voll leistungspflichtig.
(7) Die Rechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum
zur Zahlung fällig, wobei hierfür maßgeblich der Zahlungseingang ist.
(8) Wird innerhalb dieser Frist nicht geleistet, sind mit Eintritt des Verzugs die gesetzlichen
Verzugszinsen zu zahlen. Der Zinssatz beträgt, bei Verträgen mit Unternehmern nach § 14
BGB, 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Carmona Media behält sich vor, einen
höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt es
in diesem Falle nachgelassen zu beweisen, dass ein niedriger oder kein Schaden entstanden
ist.
(9) Der Auftraggeber schuldet Carmona für jedes Mahnschreiben eine pauschalierte
Mahngebühr von 3,00 € zzgl. der jeweils geschuldeten Umsatzsteuer. Die Kosten für
Einschreiben und Zustellungen durch Gerichtsvollzieher so wie für Auskünfte über den
Gewerbebetrieb des Kunden hat der Kunde ebenfalls zu tragen. Dem Auftraggeber bleibt es
in diesem Fall vorbehalten zu beweisen, dass der eingetretene Schaden geringer ist.
(10) Kündigt der Auftraggeber den Auftrag, so sind folgende Entschädigungen fällig: ein
Monat bis eine Woche vor Aufnahmetermin: 30 % des Betrages. Eine Woche bis ein Tag vor
Aufnahmetermin: 50 % des Betrages. Am Aufnahmetermin: 80% des Betrages. Nach
Aufnahmetermin 100% des Betrages.
(11) Preisnachlässe jeder Art werden unter der auflösenden Bedingung der vertragsgemäßen
Erfüllung des Auftrags durch den Auftraggeber gewährt.

§ 9 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung
(1) Der Auftraggeber darf gegen Zahlungsansprüche der Carmona Media nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten eigenen oder an ihn abgetretenen
Gegenforderungen aufrechnen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht den Auftraggebern nur bei Gegenansprüchen aus
demselben Vertragsverhältnis zu.
(3) Die Abtretung von Ansprüchen gegen Carmona Media an Dritte ist nur mit Zustimmung
zulässig.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Carmona Media.

§ 11 Rechte
(1) Carmona Media behält sich alle Eigentums-, Urheber- und sonstige gewerbliche und nicht
gewerblichen Schutzrechte an sämtlichen Produktionen und damit in Zusammenhang
stehenden Unterlagen vor, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Sämtliche Produktionen von Carmona Media und die damit im Zusammenhang
stehenden Unterlagen dürfen zu anderen als zu den vertraglich vereinbarten Zwecken, nicht
genutzt werden.
Insbesondere dürfen Produktionen von Carmona Media so wie die jeweiligen
Produktionsunterlagen keinesfalls unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden. Eine
nicht vereinbarte Nutzung der Produktion und Produktionsunterlagen von Carmona Media
darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Carmona Media nicht vorgenommen
werden.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden Carmona Media die globalen Nutzungsund
Verwertungsrechte für unbestimmte Zeit eingeräumt. Entgegenstehendes bedarf der
schriftlichen Vereinbarung.
(4) Eine Veränderung oder Bearbeitung des Arbeitsergebnisses von Carmona Media bedarf
deren vorheriger schriftlicher Zustimmung.
(5) Nutzungsrechte werden erst durch vollständige Zahlung des vereinbarten Entgelts
(Schlussrechnung) eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Begleichung des
vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

§ 12 Schutzrechtsverletzungen
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass Carmona Media die zur Nutzung und
Weiterverarbeitung notwendigen erforderlichen Schutzrechte an dem vom Auftraggeber
überlassenen Material erhält. Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine
Kosten vor.
(2) Werden für die im Rahmen der zu erbringenden Produktion und Gestaltung durch
Carmona Media vom Auftraggeber überlassene Unterlagen oder Materialien verwendet, an
denen Dritte Sonderrechte, wie beispielsweise Marken oder Urheberrechte, besitzen, oder
deren Verwendung gegenüber Dritten wettbewerbswidrig ist, so stellt der Auftraggeber
Carmona Media von etwaigen Ansprüchen dieser Dritten wegen unbefugter Verwendung
oder wegen eines Wettbewerbsverstoßes frei und hat Carmona Media den dadurch
entstehenden Schaden, insbesondere denjenigen der angemessenen
Rechtsverteidigungskosten, zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist,
dass Carmona Media die Widerrechtlichkeit der Weitergabe bekannt war oder grob
fahrlässig unbekannt geblieben ist.

§ 13 Abnahme, Mängelanzeige und Gefahrübergang
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen von Carmona Media unverzüglich,
spätestens binnen 7 Arbeitstagen nach Auslieferung, zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt
innerhalb dieser Frist keine Beanstandung oder verwendet der Auftraggeber die erbrachte
Leistung ohne Vorbehalt, gilt dies auch ohne ausdrückliche Erklärung als Abnahme.
(2) Offensichtliche Mängel sind bei zweiseitigen Handelsgeschäften innerhalb einer
Ausschlussfrist von zwei Tagen und ansonsten mit einer Ausschlussfrist von zwei Wochen
nach Leistungsdurchführung schriftlich/ fernmündlich bei Carmona Media zu melden.
(3) Nach Feststellung von Mängeln hat der Auftraggeber Carmona Media unverzüglich
Gelegenheit zu geben, die gewährte Leistung zu untersuchen oder durch einen beauftragten
Dritten untersuchen zu lassen. Dafür ist es notwendig, dass der Auftraggeber das Produkt an
Carmona Media zurücksendet. Die Transportkosten trägt der Auftraggeber.
(4) Künstlerische Differenzen innerhalb der vereinbarten Konzeption stellen keinen Mangel
dar.
(5) Mängel eines Teils der Leistung berechtigt nicht zur Beanstandung der ganzen Leistung.
(6) Beanstandungen, die auf rein künstlerischem Gesichtspunkt im Rahmen der Konzeption
beruhen, können lediglich einmalig geltend gemacht werden. Der Auftraggeber hat für
etwaige Änderungswünsche, die vom vertraglich bestimmten Umfang abweichen, den
entstehenden Aufwand zu übernehmen, insbesondere, wenn hierbei erhebliche Mehrkosten
entstehen.
Carmona Media ist nicht verpflichtet, nach erfolgter Korrektur bzw. Durchführung der
Änderungswünsche, weitere Änderungen vorzunehmen.
(7) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Leistung von Carmona Media der
Transportfirma übergeben wird. Carmona Media behält sich vor, den Versand auch von
einem anderen Ort als den Erfüllungsort (§ 17 II) vorzunehmen.

§ 14 Haftung
(1) Filme der Carmona Media werden auf Marken-DVDs gebrannt. Die Eignung dieser DVDs
zur Wiedergabe auf Abspielgeräten des Kunden geht zu dessen Risiko. Carmona Media
haftet nicht bei Nichtgefallen sofern die Wünsche oder Vorstellungen des Auftraggebers
zuvor nicht deutlich dargestellt wurden. Carmona Media haftet nicht für entstandene
Bandschäden durch verunreinigte Videoköpfe oder für beschädigte Videoköpfe und
Laufwerke. Für analoge und digitale Bilder sowie Videomaterialen und andere
Speichermedien, welche der Auftraggeber Carmona Media zur Verfügung stellt, wird keine
Haftung übernommen. Carmona Media haftet nicht bei technischen Störungen der
Kameraausrüstung. Schadensersatz durch technische Probleme (zB. bei
Dreharbeiten) leistet Carmona Media nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von
Wertminderungen. Carmona Media haftet für die Verletzung vertraglicher oder
vorvertraglicher Pflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Dasselbe gilt für Ansprüche außer Schulden bei Vertragsabschluss.
(3) Carmona Media haftet keinesfalls für direkte oder indirekte Schäden, die aus der
Nichtabnahme eines Produktes oder eines Auftrages resultieren.
(4) Im Verhältnis zum Auftraggeber haftet Carmona Media nicht für Schäden, die dadurch
entstehen, dass der vom Auftraggeber veranlasste Inhalt der von Carmona Media zu
erbringenden Leistungen gegen Recht und Gesetz oder die guten Sitten verstößt oder Rechte
Dritter verletzt. Der Auftraggeber hält Carmona Media insoweit von allen Ansprüchen Dritter
frei. Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber nachweist, dass Carmona Media bei
pflichtgemäßer Prüfung einen Verstoß oder eine Verletzung hätte erkennen müssen.
(5) Carmona Media ist nicht verpflichtet, allfällige Versicherungen abzuschließen.
(6) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Carmona Media insoweit nicht,
als dass der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat,
Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene
Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(7) Sofern Carmona Media freie Mitarbeiter zu Dreharbeiten beauftragt, haftet Carmona
Media nicht für die Art und Weise wie der Beauftragte den Auftrag ausführt. In dem Fall ist
Carmona Media auf die Rolle des Vermittlers der Teildienstleistung beschränkt. Dies schließt
nicht festangestelltes Kamerapersonal ein.

§ 15 Rücktritt
(1) Der Auftraggeber kann wegen einer nicht in einem Mangel des Werks bestehenden
Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Carmona Media diese Pflichtverletzung zu
vertreten hat.
Künstlerische Differenzen innerhalb der vereinbarten Konzeption stellen keinen Mangel dar.
(siehe § 12)
(2) Ist lediglich 10 % der geleisteten Lieferung mangelhaft, so liegt kein Sachmangel vor. Die
in der Leistung dieser mangelhaften Lieferung begründete Pflichtverletzung ist unerheblich
und berechtigt nicht, vom gesamten Vertrag zurückzutreten.

§ 16 Geheimhaltung, Presseerklärung
(1) Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und
Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten
nicht zugänglich gemacht werden. Dritte sind nicht die zur Durchführung des
Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer
etc .
(2) Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit über den Inhalt des
Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die
Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses
hinaus.
Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug
nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung auch per E-Mail zulässig.

§ 17 Sonstiges
Carmona Media darf – sofern nicht anders schriftlich geregelt – den Auftraggeber in allen
verwendeten Werbemedien, insbesondere auf seiner Website als Referenzkunden nennen.
Carmona Media darf ferner erbrachte Leistungen ganz oder in Teilen zu
Demonstrationszwecken wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber
kann zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ein entgegenstehendes Interesse geltend machen.
Zeigt der Auftraggeber das entgegenstehende Interesse erst nach Produktionsschluss an, so
hat er Carmona Media die im Hinblick auf den Demonstrationszweck getätigten
Aufwendungen (bspw. Werbedruck, Präsentationsmaterial,
DVD’s, etc) zu ersetzen.

§ 18 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart. Erfüllungsort für sämtliche vertragliche
Leistungen, insbesondere für Lieferung und Zahlung, ist Stuttgart.
Stand 01.10.2019